1.1. Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für sämtliche Verträge über Beherbergungs- und damit verbundene Nebenleistungen, die der Gastgeber (nachfolgend „Gastgeber“) mit seinen Gästen (Verbraucher oder Unternehmer) schließt.
1.2. Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen stehen dem Gast vor Abschluss der Buchung zur Einsicht bereit und werden ihm zusammen mit der Buchungsbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird dem Gast der Vertragstext nach Vertragsschluss nicht zugänglich gemacht.
2.1. Der Gast schließt einen Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber. Der Holstein Tourismus e.V. ist hieran nicht beteiligt, sondern ermöglicht nur die Buchung durch Zurverfügungstellung des Buchungssystems.
2.2. Im Rahmen des Buchungsvorgangs gibt der Gast ein bindendes Angebot (Buchungsanfrage) ab. Hierzu wählt der Gast im Rahmen des elektronischen Buchungssystems die gewünschte Unterkunft des Gastgebers und die von ihm gewünschten Aufenthaltsdaten aus. Die Fortsetzung ist nur möglich, wenn der Gast diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen akzeptiert und dadurch in seine Buchungsanfrage aufgenommen hat. Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten, Adressdaten und Zahlungsdetails wird die Vollständigkeit der angegebenen Daten geprüft. Vor Absenden der verbindlichen Buchungsanfrage hat der Gast die Möglichkeit, - z.B. über die „Zurück-“ bzw. „Vor-Funktion“ des Browsers - zwischen den einzelnen Bestellschritten zu navigieren, Angaben nochmals zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ändern bzw. die Buchungsanfrage auch abzubrechen. Die verbindliche Buchungsanfrage erfolgt durch Anklicken der entsprechend beschrifteten Schaltfläche.
2.3. Nach Eingang der Buchungsanfrage erhält der Gast zeitnah eine automatische Eingangsbestätigung, in der die angefragten Buchungsdaten nochmals aufgeführt werden und die der Gast über die Funktion „Drucken“ des Browsers ausdrucken kann. Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchungsanfrage des Gastes beim Gastgeber eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme (Buchungsbestätigung) durch den Gastgeber zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Buchungsanfrage, AGB und Buchungsbestätigung) dem Gast auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Ist Vorkasse vereinbart, kommt der Vertragsschluss bereits mit Zahlungseingang zu Stande. Der Gastgeber ist berechtigt, Buchungsanfragen von Gästen ohne Begründung abzulehnen.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.5. Dem Gast steht ein Widerrufsrecht nicht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), er kann seine Willenserklärung (die Buchungsanfrage) daher nicht widerrufen.
3.1. Der Beherbergungsvertrag verpflichtet den Gastgeber, dem Gast die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen sowie etwaige vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen zu erbringen.
3.2. Grundlage des Buchungsvertrages ist die Leistungsbeschreibung des Gastgebers im jeweiligen Buchungssystem.
3.3. Der Gast hat den Beherbergungspreis sowie etwaige Zusatzvergütungen im vertraglich vereinbarten Umfang zu entrichten.
4.1. Die in der Leistungsbeschreibung des Gastgebers im jeweiligen Buchungssystem angegebenen Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, pro Person. Sie sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben; etwaige am Ort der Unterkunft anfallende Kurabgaben sind nicht enthalten und vom Gast gesondert zu zahlen.
4.2. Entgelte für verbrauchsabhängige Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und/oder für vereinbarte Zusatzleistungen können gesondert anfallen und ausgewiesen sein.
4.3. Soweit zwischen Gastgeber und Gast nichts anderes vereinbart ist, insbesondere im jeweiligen Angebots-/Vertragstext, gelten folgende Fälligkeitsbestimmungen:
4.3.1. Bei Buchungsanfragen, die mehr als zwei Wochen vor Aufenthaltsbeginn gestellt und bestätigt werden, hat der Gast innerhalb von sieben Tagen bei Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises an den Gastgeber zu leisten. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise an den Gastgeber zu entrichten.
4.3.2. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) zu entrichten.
4.4. Es stehen dem Gast die jeweils im Buchungsvorgang ausgewiesenen Zahlungsweisen zur Verfügung. Bei Kreditkartenzahlung wird die Kreditkarte des Gastes erst mit Versand der Buchungsbestätigung belastet. Entsprechendes gilt für etwaige weitere Online-Bezahl-Möglichkeiten, die der Gastgeber im Rahmen des jeweiligen Buchungssystems anbietet.
4.5. Die Aufrechnung des Gastes gegen Forderungen des Gastgebers ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Gast ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur insoweit befugt, als seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.1. Soweit ein nachträgliches Stornierungsrecht vereinbart ist, folgen die Einzelheiten aus dem jeweiligen Angebots-/Vertragstext für die jeweilige Buchung. Es gelten stets die dort hinterlegten Regelungen. Wenn die Möglichkeit einer nachträglichen Stornierung vereinbart ist, bedarf diese der Erklärung gegenüber dem Gastgeber in Textform (z.B. per E-Mail) und unter Angabe der Buchungsnummer.
5.2. Für die Fristberechnung ist der Zugang der Kündigungs-/Stornierungserklärung des Gastes beim Leistungserbringer entscheidend.
Die Haftung des Gastgebers für Mängel der nach dem Beherbergungsvertrag geschuldeten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit Gegenstand des Beherbergungsvertrages Waren oder digitale Produkte sind, besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.
7.1. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber Mängel und Störungen der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
7.2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Gastgeber zu richten. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Die Kündigung ist an den Gastgeber zu richten. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen einer Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
7.4. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Gastgeber vereinbarten Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegung ist der Gastgeber berechtigt, nach seiner Wahl den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen oder eine angemessene Mehrvergütung zu verlangen.
7.5. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur bei entsprechender Kennzeichnung der Unterkunft durch den Gastgeber sowie nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber und – im Falle einer solchen Vereinbarung – nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7.6. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und alle gemäß dem Beherbergungsvertrag bereitzustellenden Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß und, soweit vorhanden (z.B. bei Schwimmbad oder Sauna), nach den jeweiligen Benutzungsordnungen zu nutzen und jeweils pfleglich zu behandeln.
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2. Bei Ankunft des Gastes nach dem in Ziff. 8.1 genannten Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer (1) Übernachtung ab 18:00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
Soweit der Gastgeber im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Beherbergungsvertrages personenbezogene Daten des Gastes erhebt, beachtet er die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Der Gastgeber behandelt diese Daten insbesondere vertraulich und nutzt sie ausschließlich im Rahmen des für den Vertragszweck Erforderlichen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast nach Maßgabe dieser Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen folgenden Rechtsstreitigkeiten ist – sofern der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Gastgebers. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Der Gastgeber ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Dezember 2025